Die kurze Antwort
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, besser bekannt unter dem englischen Kürzel GPSR, verlangt kein Dokument, das für sich allein steht. Was die Verordnung jedoch verlangt, ist, dass Sie nachweisen können, dass ein Produkt sicher ist, dass es in der Europäischen Union eine Ansprechperson für diese Sicherheit gibt, und dass Benutzer die richtigen Informationen und Warnungen erhalten. In der Praxis bedeutet dies eine Risikobewertung des Produkts, technische Dokumentation, die diese Bewertung untermauert, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Landes, in dem Sie verkaufen, sowie Daten, mit denen das Produkt und die verantwortliche Partei rückverfolgbar sind.
Welche Unterlagen Sie genau haben müssen, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab: Hersteller, Importeur oder Distributor. Ein Hersteller erstellt die technische Dokumentation und Risikobewertung selbst. Ein Importeur von Elektronik von außerhalb der EU muss prüfen, ob diese Dokumentation vorhanden ist, und muss seinen Namen und seine Adresse auf dem Produkt oder der zugehörigen Dokumentation anbringen. Ein Distributor hat eine leichtere, aber nicht freiwillige Kontrollfunktion.
Warum dieses Thema anders liegt als die CE-Kennzeichnung
Viele Unternehmer in der Elektronik- und IKT-Branche denken, dass die CE-Kennzeichnung und die zugehörige Konformitätserklärung sie bereits abdecken. Das stimmt teilweise: Bei Produkten, die unter spezifische EU-Richtlinien fallen, wie die Niederspannungsrichtlinie oder die Funkanlagenrichtlinie, bleibt diese Rechtsvorschrift für die technischen Sicherheitsanforderungen maßgeblich. Die GPSR fungiert daneben als Auffangnetz für alles, was nicht explizit in der Branchenrechtsvorschrift geregelt ist, und für die allgemeine Verpflichtung, auch nach dem Verkauf auf dem Markt wachsam zu sein, zum Beispiel bei Beschwerden oder Unfällen. Dies bedeutet, dass sich die Dokumente für die CE-Kennzeichnung und die Dokumente für die GPSR überschneiden, sich aber nicht ersetzen.
Das Detail, das bei diesem Thema am meisten eine Rolle spielt
Der Punkt, an dem Unternehmen am häufigsten stolpern, ist nicht die technische Dokumentation selbst, sondern die Verpflichtung, eine Ansprechstelle innerhalb der Europäischen Union zu benennen und dies auch zu dokumentieren. Bei Elektronik, die von außerhalb der EU importiert wird, muss ein Name, eine Adresse und eine Kontaktmöglichkeit einer Partei innerhalb der Union verfügbar sein, die für die Produktsicherheit verantwortlich ist. Dies kann der Importeur selbst sein oder ein benannter Vertreter. Viele Unternehmen wissen zwar, wer das ist, haben dies aber nicht schriftlich auf eine Weise festgehalten, die ein Aufsichtsorgan direkt überprüfen kann. Genau diese Dokumentation, unabhängig davon, ob die Person tatsächlich bekannt ist, ist das, was die Verordnung verlangt.
Die Dokumente im Überblick, je nach Situation
Für einen Hersteller von Elektronik geht es um die technische Dokumentation mit der Risikobewertung, die Gebrauchsanleitung und Sicherheitswarnungen sowie Daten, mit denen das Produkt identifiziert werden kann, wie eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer. Für einen Importeur kommen der eigene Name und die eigene Adresse hinzu, plus die Überprüfung, dass die Dokumentation des Herstellers vollständig ist, bevor das Produkt weitergegeben wird. Für einen Distributor geht es vor allem darum, ob die erforderlichen Informationen auf dem Produkt oder der Verpackung vorhanden sind, und um eine Möglichkeit, Beschwerden und Signale über Unsicherheit an die verantwortliche Partei weiterzugeben.
Der Zusammenhang mit dem digitalen Produktpass und der DSGVO
Weil das digitale Produktpass für Elektronik Daten über Herkunft, Materialien und Reparatur erfasst, entstehen in der Praxis Überschneidungen mit der Dokumentation, die die GPSR fordert: beide drehen sich um die Rückverfolgbarkeit des Produkts und des verantwortlichen Akteurs. Unternehmen, die diese beiden Prozesse getrennt angehen, erfassen bei demselben Lieferanten häufig zweimal dieselben Daten. Für personenbezogene Daten, die dabei eine Rolle spielen, wie Kontaktdaten einer verantwortlichen Person, gelten die üblichen Regeln der DSGVO uneingeschränkt; die GPSR ändert daran nichts. In der Wissensdatenbank je Situation finden Sie, wie sich diese Themen zueinander verhalten.
Was Sie damit selbst anfangen können
Diese Verordnung betrifft nicht jedes Unternehmen auf die gleiche Weise, und welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt von Ihrer Rolle und dem Produkttyp ab. Aufsichtsbehörden in den Niederlanden und der EU prüfen im Zweifelsfall die tatsächliche Situation, nicht eine Checkliste, die überall gleich ist. Für eine erste Einschätzung, wo Ihr Unternehmen steht, können Sie in wenigen Fragen sehen, wo Sie stehen; für die Hintergrundinformationen zu den Daten, die wir verwenden, lesen Sie wie die Informationen zustande kommen. Für Ihre eigene Situation bleibt ein Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde der geeignete Ansprechpartner.
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